Bei aller Vorsicht kann immer etwas passieren, was auch schnell in den Bereich des Strafrechts fällt.
Sie sollen eine Aussage als Beschuldigter machen, gegen Sie wird ermittelt oder es ist Anklage erhoben worden?
Ich vertrete Sie auch in Strafsachen. Beachten Sie bitte, dass für Strafsachen keine Rechtsschutzversicherung eintritt, soweit Ihnen vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird.
Auch gibt es keine Prozesskostenhilfe.
In Fällen, in denen Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, ist unter Umständen die Möglichkeit gegeben, dass ich als Pflichtverteidiger beigeordnet werde.
Sollten Sie selbst einmal Opfer einer Straftat geworden sein, kann ich Ihre Interessen ebenso vertreten und Ihre Ansprüche sowohl im Strafverfahren als Nebenklägervertreter als auch im Zivilverfahren geltend machen. Kontaktieren Sie mich in diesen Fällen.
Strafrecht
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Ludger Fleischer
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