Sozialrecht
Im Sozialrecht ist es meistens der Bürger, der mit dem Inhalt eines behördlichen Bescheids nicht einverstanden ist.
Hier ist zunächst in der Regel ein Widerspruchsverfahren bei der Behörde vorgeschaltet, welches ich für Sie führen kann. In der Regel ist die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren allerdings nicht über eine Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
Achtung: es laufen Fristen. Nur eine frühzeitige Information bewahrt vor Nachteilen.
Nach Erteilung eines für Sie nachteiligen Widerspruchsbescheides kann ein Klageverfahren beim Sozialgericht geführt werden. Auch hier gelten Klagefristen, die nicht versäumt werden dürfen.
Hinweis: Sozialgerichtliche Verfahren dauern in der Regel sehr lange. Hier müssen Sie Geduld mitbringen.
Zu den sozialrechtlichen Angelegenheiten zählen unter anderem:
- Rentenangelegenheiten
- Ansprüche gem. SGB II (Hartz IV)
- Feststellung auf einen Grad der Behinderung