Familienrecht
Dies ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Wenn eine Ehe scheitert oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben wird, entstehen regelmäßig Fragen über die Rechte und Pflichten aus dieser Beziehung für die Zeit danach. Hier können schnell falsche Weichen gestellt werden. Es ist ratsam, in diesen Fällen zumindest ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Ob danach eine anwaltliche Tätigkeit notwendig ist, zeigt sich dann. Spätestens im Scheidungsverfahren muss allerdings die Antragstellerseite anwaltlich vertreten sein. Dies gilt auch für Unterhaltsverfahren.
Zu den familienrechtlichen Angelegenheiten zählen unter anderem:
- Ehescheidung und Trennung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt (Kindeunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt)
- Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
- Haushaltsachenverteilung/Wohnungszuweisung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft