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Einleitung

Leitbild

Die Erwartung

Ich biete Ihnen an, bei rechtlichen Problemen zur Verfügung zu stehen und Ihr Begleiter gegenüber Ihrem Gegner, gegenüber Behörden und Gerichten zu sein.
Das Ergebnis des Mandats hängt von vielen einzelnen Faktoren, insbesondere der gesetzlichen Regelung, der ständigen Rechtsprechung, aber auch vom Ermessen und manchmal Gutdünken der beteiligten Personen ab. Wo Menschen mit Anliegen befasst sind, werden Fehler gemacht, und vielfach entscheiden Sympathie und die Art des Entgegentretens.

Ich kann nichts erzwingen und verstehe meine Tätigkeit in erster Linie darin, mit Ihnen und den weiteren Beteiligten in juristischem Rahmen eine adäquate Lösung zu finden, die oftmals auch in einer vergleichsweisen, für alle Beteiligten vernünftigen Einigung endet, Ihnen aber dadurch jede Menge Ärger, Zeit und Kosten erspart. Daneben stehe ich Ihnen bei und verstehe mich als Berater und als kanalisierendes Sprachrohr.
Wenn es sinnvoll ist und die Sachlage es erfordert, verfolge ich Ihre Ansprüche und Rechte vehement mit den zur Verfügung stehenden, aber immer fairen Mitteln. Ein stures Beharren auf einem Standpunkt mag zwar vordergründig das Selbstwertgefühl heben, allerdings ist es meist nicht zielführend.
Ich erkläre Ihnen aber auch, wenn einem Anliegen die Erfolgsaussichten fehlen.

Aufgrund meiner langjährigen Berufs- und Lebenserfahrung und nicht zuletzt aufgrund meiner steten Fortbildungsmaßnahmen glaube ich, Situation, Erfolgsaussichten und Zweck-Mittel-Relationen in Ihrem Interesse gut einschätzen zu können. Wir finden dann schon gemeinsam den richtigen Weg.

Dabei bin ich darauf angewiesen, dass Sie mir möglichst viele und vollständige Informationen liefern. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und recherchiere, wenn es notwendig ist.

Sollte Ihr Problem einem mir nicht so vertrauten oder entlegenen Rechtsgebiet entstammen, außergewöhnlich erscheinen oder juristisch übermäßig kompliziert erscheinen, ziehe ich gern auch geeignete Kollegen zu Rate oder verweise Sie auf dessen höhere Kompetenz im Einzelfall.

Fachgebiete

Was kann ich für Sie tun?

Mit dem Schwerpunkt Familienrecht stehe ich Ihnen zunächst in sämtlichen Fragen rund um das Familienrecht zur Verfügung. Hierzu zählen neben der Scheidung mit ihren Folgesachen insbesondere Unterhaltssachen, der Zugewinnausgleich, Sorgerechts- und Umgangsrechtsprobleme und vieles mehr.

Daneben vertrete ich Sie auch in vielen anderen Rechtsgebieten. Die weiteren Bereiche werden selbstverständlich auch angeboten.

Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort "Schwerpunkte".

Gebühren

Das liebe Geld

Ein immer wieder heikles Thema, welches angesprochen werden muss, ist die anwaltliche Vergütung.
Sie wissen: Jede anwaltliche Tätigkeit kostet Geld.

Im Folgenden finden Sie ein paar grundlegende Informationen zu diesem Punkt.

Sofern Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, teilen Sie mir beim Erstgespräch Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer einfach mit. Ich kümmere mich dann um eine Deckungszusage für die Fälle, in denen die Versicherung eintrittspflichtig ist. In einigen Rechtsgebieten ist ein Rechtsschutz eingeschränkt oder gar nicht gegeben.
Gerade in Familiensachen tritt eine Rechtsschutzversicherung nur im Falle der Beratung ein.

Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Rechtsanwaltskosten aus eigener Tasche zu bestreiten, besteht die Möglichkeit von Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich und von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Bereich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in diesen Fällen im außergerichtlichen Bereich ohne die Vorlage eines Beratungshilfescheines, den Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts beantragen müssen, nicht tätig werden kann. Neben der Vorlage des Beratungshilfescheins bitte ich Sie, den Eigenanteil in Höhe von 15,00 € zum Besprechungstermin zu entrichten.

Im gerichtlichen Bereich kann ich für Sie Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe aus der Kanzlei heraus beantragen. Sie müssen dann nur Unterlagen über Ihre Einkünfte und Ihre Belastungen mitbringen, damit ich die Formulare mit Ihnen ausfüllen kann. Die Entscheidung, ob Sie Kostenhilfe (ratenfrei oder mit Raten) erhalten, hängt von Ihrer Bedürftigkeit und den Erfolgsaussichten ab. Es entscheiden der Richter oder der Rechtspfleger beim Gericht.

In bestimmten Konstellationen muss der Gegner Ihre Kosten ganz oder teilweise tragen. Da Sie mir gegenüber als Auftraggeber Kostenschuldner sind, sind Sie allerdings verpflichtet, in Vorleistung zu treten. Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erhalten Sie in diesen Fällen dann einen Titel gegen Ihren Gegner.

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten 1. Instanz trägt jeder seine eigenen Kosten selbst.

Die voraussichtliche Höhe der Vergütung und der Kosten können Sie mit dem Kostenrechner des DAV ermitteln.

Mandanteninformation

Mehr Infomation

In einem Merkblatt für Mandanten sind einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Das Merkblatt steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Kontakt

Rechtsanwalt
Ludger Fleischer
Parkstr. 2
46236 Bottrop
Fon 02041/793170
Fax 02041/793166
Mail: post@anwaltskanzlei-fleischer.de


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